Teilhaben, so wie man es sich wünscht.
Mit der Unterstützung unserer Freizeitbegleitung können Menschen mit Behinderungen das tun, worauf sie Lust haben. Durch qualifizierte Begleitung schaffen wir Teilhabe.
Teilhabe als Kernaufgabe
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung liegt uns am Herzen.
Durch unsere qualifizierten Freizeitbegleiterinnen und Freizeitbegleiter begleiten wir Sie oder Ihre Angehörigen durch Ihren Alltag. Unterstützt wird so, dass Sie Ihre Freizeit gestalten können, wie Sie es auch möchten.
Die Aktivitäten der Freizeitassistenz sind so individuell wie unsere Klientinnen und Klienten selbst.
Die Begleitung unseres Teams setzt sich als Ziel, dass Inklusion zum Alltag wird.
Freizeitbegleitung für Menschen mit Behinderungen
Begleitung von allen Altersgruppen
BudgetPartner unterstützt Sie unabhängig Ihrer Einschränkung und Ihres Alters. Unsere jüngste Klientin der Freizeitbegleitung ist 1 Jahr alt, die älteste Klientin 58.
Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Freizeit nach Ihrem Wunsch genießen.
Unsere Leistungen
Freizeitassistenz ist sehr individuell. Wir begleiten Sie zu allen Aktivitäten der Freizeit oder Erledigungen des Alltags
Beispiele sind:
- Begleitung zu Veranstaltungen
- Besuch von Festivals
- Theater- , Kino- oder Weihnachtsmarktbesuche
- Therapiebegleitung
- Babysitting für das Kind mit Behinderung
- Betreuung in der eigenen Häuslichkeit
Die Kostenübernahme der Freizeitbegleitung
Entlastungsleistungen §45b SGB XI)
Als Angebot zur Unterstützung im Alltag können wir ab Pflegegrad 1 über die Entlastungsleistungen (125€) mit der Pflegekasse abrechnen.
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Ab Pflegegrad 2 kann die Verhinderungspflege zusätzlich zu den Entlastungsleistungen über die Pflegekasse genutzt werden.
Eingliederungshilfe
Bei viel Unterstützungbedarf im Bereich der
kann Freizeitassistenz im Rahmen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben über den überörtlichen Sozialträger individuell beantragt werden. Dies geschieht bei unseren Klienten meist in Form des Persönlichen Budgets.