Das Persönliche Budget


Das Instrument für Ihr selbstbestimmtes Leben.

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget nach §29 SGB IX steht jedem zu, der eine Schwerbehinderung hat oder von einer bedroht ist.

Zu dem Personenkreis zählen alle Arten von Behinderungen und Menschen jeden Alters.


Seit 2001 können Menschen mit Behinderung statt einer Sachleistung eine Geldleistung in Form des Persönlichen Budgets bekommen. Das klassische Leistungsdreieck zwischen dem Menschen mit Behinderung, dem Leistungserbringer und dem Leistungsträger wird aufgelöst, sodass der Mensch mit Behinderung direkt eine Geldleistung vom Leistungsträger bekommt.

 

Dies bedeutet, dass Sie die Geldleistung erhalten und eine Leistung selbst wählen können. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können selbst Arbeitgeber werden und Ihre Persönliche Assistenzen einstellen oder einen Dienstleister Ihrer Wahl wählen, der Ihnen Mitarbeiter stellt und die Verwaltung des Persönlichen Budgets übernimmt. Dies ermöglicht Ihnen Selbstbestimmung, da Sie beispielsweise Ihre Assistenz selbst aussuchen und ihre Leistungen selbst "einkaufen" können.


Viele Menschen mit Behinderungen fürchten sich jedoch vor diesem Prozess und der Verantwortung


Wir stehen Ihnen im gesamten Beantragungsprozess, der Suche nach Assistenten und bei der Verwaltung des Persönlichen Budgets zur Seite!


Falls Sie mehr Unterstützung benötigen, übernimmt BudgetPartner die Beantragung und Verwaltung des Persönlichen Budgets und stellt Ihnen Assistenten aus einem erfahrenen Team.



Welche Leistungen gibt es in Form des Persönlichen Budgets?

Außer der Pflegesachleistung als Alternative des Pflegegeldes kann jede Sachleistung für Menschen mit Behinderungen in Form des Persönlichen Budgets erfolgen.


Beispiele hierfür sind:


  • Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben (z.B. Kinobesuch, Theater, Veranstaltungen, Shoppen)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Hilfen zur Pflege ( 1:1 Betreuung )
  • Intensivpflege
  • Schulbegleitung
  • Assistenz im Bereich Hochschule

Wer übernimmt die Kosten des Persönlichen Budgets?

Das Persönliche Budget wird wie bei der Sachleistung von den Leistungsträgern des §6 SGB IX bezahlt. Hierzu gehören auch beispielsweise Kosten zur Verwaltung des Persönlichen Budgets durch einen Budgetassistenten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Art der Leistung sowie der Stundenanzahl pro Monat, Woche oder am Tag. Manche persönliche Budgets umfassen nur wenige Stunden pro Woche, andere täglich 24 Stunden.


Leistungsträger sind beispielsweise:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherungsträger
  • Träger der Kriegsopferfürsorge
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger
  • Integrationsamt
  • Bundesagentur für Arbeit

 



Der Weg zum Persönlichen Budget


Haben Sie Interesse am Persönlichen Budget oder benötigen Unterstützung durch Beratung oder Ausführung eines Dienstleisters?

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