Beratungsbesuch zur Qualitätssicherung / Pflegeberatung


In regelmäßigen Abständen bieten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Besuche zur Qualitätssicherung ab Pflegegrad 2 an. Bei diesen Besuchen beraten wir Sie auch qualifiziert über Unterstützungsangebote und Themen im Bereich Pflege.

Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 ist für alle Pflegegeldempfänger/innen gesetzlich verpflichtend. Die Beratung kann durch eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Pflegedienst durchgeführt werden. BudgetPartner führt die Beratungsbesuche im gesamten Kreis Recklinghausen durch.


Der Besuch dient der Unterstützung von pflegenden Angehörigen, der qualifizierten Beratung zu Unterstützungsangeboten sowie zur Qualitätssicherung gegenüber der Pflegekasse. Wird der Besuch nicht in den gesetzlich festgelegten Fristen durchgeführt kann es zur Kürzung des Pflegegeldes kommen. Lediglich bei Pflegegrad 1 sowie der Nutzung der Pflegesachleistung über einen ambulanten Pflegedienst ist der Beratungsbesuch freiwillig.


Sollten Sie von der Pflegekasse aufgefordert sein den Beratungsbesuch in einer bestimmten Frist durchzuführen, bemühen wir uns dies pünktlich umzusetzen.


Für Sie ist der Besuch kostenlos.


So häufig benötigen Sie einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegrad 1

freiwillig bei Bedarf

Pflegegrad

2 und 3

halbjährlich


alle 6 Monate

Pflegegrad

4 und 5

vierteljährlich


alle 3 Monate

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